Krankenversicherung
1911 wurde das Versicherungsgesetz für Angestellte ins Leben gerufen, und somit das erste Privatunternehmen. Diese Versicherung war für Selbstständige und Menschen mit höherem Einkommen gedacht. Je älter man dennoch wurde umso mehr stiegen die Beiträge für die Krankenversicherung. Erstmalig wurde die Krankenversicherung 1983 von, von-Bismark gegründet und war für die Bürger mit geringem Verdienst gedacht, da die meisten Leistungen damals lohnabhängig waren, waren auch die Beiträge für die Krankenversicherung lohnabhängig. 87 % aller deutschen sind gesetzlich versichert, die restlichen 13 % aller deutschen sind privat versichert. Die Sozialversicherung sollte jeder Mensch versichert sein den dies ist das Grundkonzept aller Bedürfnisse abdeckt. Neben der Krankenkasse gehört auch die Pflege- Arbeitslosen- und Rentenversicherung dazu. Der Arbeitsnehmer und der Arbeitsgeber teilen sich den Beitrag der Krankenkasse. Sollte man in die Arbeitslosigkeit rutschen bezahlt die Agentur für Arbeit die Beiträge für die Sozialversicherung.
Ein wesentlicher Unterschied zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung ist das in der GK alle Versicherten den gleichen Beitrag zahlen, unabhängig von ihrem Alter. Allerdings richtet sich der Beitragssatz nach der beruflichen Stellung und deren Einkommen ist, aber nicht wie damals risikoabhängig. Das fünfte Buch des Sozialgesetzbuches ist die gesetzliche Grundlage der gesetzlichen Krankenkasse. Versicherte erhalten die Leistungen der GK in Form von Sachleistungen. Besonders Menschen die unter einer gewissen Einkommensgrenze oder von Arbeitslosengeld/Rente leben. Studierende, Auszubildende und bestimmte Familienangehörige sollten sich ebenfalls in der gesetzlichen Krankenkasse versichern lassen. Für freischaffende Künstler und Publizisten gibt es eine sogenannte Künstlersozialversicherung. Versicherte die einer selbstständigen Tätigkeit nach gehen können sich freiwillig gesetzlich Krankenversichern lassen.
Versicherer die oberhalb der Jahreseinkommensgrenze liegen, diese Grenze liegt derzeit bei 49.950 €, aber auch selbstständige und freischaffende Künstler versichern sich meist privat. Der Beitrag in der privaten Krankenversicherung wird nach dem Alter, dem Geschlecht und Gesundheitszustand abhängig. Folgende Leistungen zahlt die gesetzliche Krankenversicherung: Normale Untersuchungen zur Verhinderung und Vorbeugung von Krankheiten. Standartimpfungen und Therapien für langwierige und schwere Krankheiten, Behandlung nach Unfällen und deren Nachsorge werden ebenfalls übernommen. Gesetzlich krankenversicherte können sich ihren Haus- und Facharzt frei wählen die einzige Vorraussetzung ist das dieser Arzt auch mit der Krankenkasse zusammen arbeitet.
Sollten Sie einmal stationär ins Krankenhaus müssen zahlen Sie eigenanteilig 10 € pro Tag, aber nur 28 Tage. Medikamente werden ebenfalls von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen allerdings muss man heute viele Medikamente selbst bezahlen. Privatversicherte haben unter Anderen den Vorteil das Sie Anspruch auf eine Chefarztbehandlung und einem Einzelzimmer im Krankenhaus haben.
Weitere Informationen in Englisch finden Sie hier.